wibutler pro Garantie

Bedingungen der wibutler Garantie

  1. Gewährleistung von 2 Jahren
    Diese unentgeltliche Gewährleistung entspricht der gesetzlichen Regelung. Sie beginnt mit der Inbetriebnahme, spätestens 3 Monate nach unserer Lieferung, und endet 2 Jahre später.
  2. Garantie von zusätzlichen 3 Jahren
    Diese entgeltliche Garantie kann von Kunden mit wibutler vereinbart werden. Sie beginnt 2 Jahre nach der Inbetriebnahme, spätestens 2 Jahre und 3 Monate nach unserer Lieferung, und endet 3 Jahre später.
  3. Wir garantieren dem Produkteigentümer und dem Handwerksfachbetrieb die einwandfreie Funktion und Qualität unserer Hardware (hier: wibutler pro (2.Gen), Artikelnr.: AN01000, Modell: WG2001, EAN: 4054465806857) durch kostenlose Behebung der Mängel, die innerhalb der Garantiezeit nachweislich auf Material-, Konstruktions- und Fabrikationsfehler zurückzuführen sind.
  4. Die Garantie ergänzt Ansprüche auf Gewährleistung / Mängelhaftung und nach dem Produkthaftungsgesetz, die davon unberührt bleiben. Durch Garantieleistungen wird die Garantiezeit weder verlängert noch erneuert.
  5. Voraussetzungen der Garantie
    a) Einbau, Einstellungen und Inbetriebnahme der Hardware gemäß den gültigen technischen Regeln und den Vorgaben von wibutler,
    b) regelmäßigem Software-Update seit der Inbetriebnahme nach den Vorgaben von wibutler,
    c) vollständiger Ausgleich unserer Rechnungen bezüglich der Hardware und der entgeltlichen Garantie,
    d) Standort und Verwendung der Hardware in Deutschland.
  6. Von der Garantie ausgenommen sind Mängel und Schäden durch
    a) fehlerhafte Planung und Nichtbeachtung der Montage-, Betriebs- und Serviceanleitungen,
    b) unsachgemäße Änderungen und Teile fremder Herkunft,
    c) unsachgemäße Vernetzung mit nicht offiziell kompatiblen Sekundärgeräten,
    d) betriebsfremde äußere Einflüsse.
  7. Die Behebung der von uns als garantiepflichtig anerkannten Mängel erfolgt in der Weise, dass wir die mangelhafte Hardware nach unserer Wahl instand setzen oder durch einwandfreie Hardware ersetzen. Ersetzte Hardware(-teile) gehen in unser Eigentum über.
  8. Der Garantieanspruch muss in der Garantiezeit innerhalb von einem Monat nach Kenntnis bei wibutler geltend gemacht werden. Der Produkteigentümer und der Handwerksfachbetrieb haben sämtliche für die Abwicklung eines Schadens wichtigen Informationen zur Verfügung zu stellen sowie Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Im Garantiefall müssen sie folgendes nachweisen:
    a) Kauf eines Neugerätes bei wibutler oder Fachpartnern und Vorlage des Kaufbeleges,
    b) Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Ziffer 5,
    c) die Rechnung des entgeltlichen Garantieanspruchs.
  9. Ausschluss weiterer Ansprüche
    Über diese Bedingungen hinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Personenschäden. Soweit kein vorsätzliches Handeln vorliegt, ist der Ersatz von Folgeschäden ausgeschlossen, es sei denn, die von uns verletzte Pflicht hätte gerade die Vermeidung von Folgeschäden bezweckt.
  10. Gerichtsstand und Sonstiges
    Für alle im Zusammenhang mit der Garantie entstehende Streitigkeiten sind die für Münster maßgeblichen Gerichte zuständig.
    Es gilt deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist nicht anwendbar.

Stand: 20.10.2021

Kontaktadresse:
DBT Digital Building Technology GmbH & Co. KG
Weseler Straße 539
48163 Münster